Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

1.1 Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt.

1.2 Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.

1.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

II. Vertragsschluß

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen unserer Produkte sowie Änderungen der Zusammensetzung in Form, Rezeptur, Material oder Ausstattung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Angaben über Form, Rezeptur, Material oder Ausstattung dienen der Vorinformation und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens inner- halb von 5 Werktagen ab Zugang. Auf Absprachen mit unseren Handelsvertretern oder Abweichungen von unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, sonstigen Festlegungen, Nebenanreden vor oder bei Vertragsschluß kann sich der Kunde nur bei schriftlicher Bestätigung (durch uns) berufen.

2.3 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird – soweit sie bereits geleistet worden ist – unverzüglich zurückerstattet.

III. Lieferung

3.1 Liefertermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie fix vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen laufen stets ab Werk, frühestens nach Klärung der technischen Vorfragen und Eingang vom Kunden zu stellender Unterlagen, allerfrühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

3.2 Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder aber Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Falls die Störung länger als 6 Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.

3.3 Geraten wir in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichenlassen einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen anderes ergibt.

3.4 Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abnahme der Produkte können wir vom Vertrag zurück- treten.

3.5 Die Lieferung der Produkte erfolgt –soweit nicht eine Frei-Haus-Lieferung vereinbart ist- unversichert und auf Gefahr des Kunden mit einem Transportmittel unserer Wahl. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung unser Haus verlässt. Versicherungs- und Transportkosten trägt der Kunde. Für Transportschäden haften wir nicht.

3.6 § 3.5 gilt auch bei Lieferung in ein Konsignationslager des Kunden.

3.7 Teillieferungen sind zulässig. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.

3.8 Bei Abrufaufträgen ist die gesamte Menge vorbehaltlich einer anderen Regelung innerhalb von 6 Monaten abzurufen.

3.9 Soweit etwas abweichendes nicht vereinbart ist, gilt unsere Lieferung und Leistung spätestens mit der Annahme der Ware als abgenommen.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern etwas abweichendes nicht vereinbart ist oder sich unmittelbar aus der Auftragsbestätigung ergibt. Alle Preise verstehen sich ab unserem Werk zuzügl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegen zwischen Abschluß und Lieferung mehr als 4 Monate, so sind wir im Rahmen billigen Ermessens berechtigt, einen Aufschlag entsprechend unserer Kostensteigerung bis zur Lieferung zu verlangen.

4.2 Zusatzkosten für Expressgut, Eilboten, Versicherungen, Kistenverpackung u. ä. hat der Kunde uns nach Aufwand gesondert zu erstatten. Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder 30 Tagen netto nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Nach Ablauf der 14-Tage- Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns gegenüber Unternehmern vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.3 Mit befreiender Wirkung können Zahlungen an unsere Handelsvertreter oder Firmenbeauftragte nur geleistet werden, wenn diese für das betreffende Jahr eine Inkassovollmacht besitzen und vor- legen.

4.4 Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden von uns nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- und Wechselspesen angenommen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen können wir auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.

4.5 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.6 Bei nachträglichen Änderungen unserer Produkte gegenüber unserem Angebot oder Bestätigungsschreibens, sei es aufgrund des Wunsches des Kunden, technischer Zwangsläufigkeiten, unvorhergesehener Erschwernisse oder sonstiger, nicht von uns zu beeinflussender Umstände, sind wir berechtigt, zusätzlichen Aufwand dem Kunden nachzuberechnen.

4.7 Bei vereinbarter Rücksendung mangelfreier Ware ist eine Entschädigung von 20% des Rechnungsbetrages zu entrichten. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4.8 Wir sind zur Abtretung der Forderungen an einen Dritten berechtigt. Insoweit werden eingehende Zahlungen stets nach § 366 Abs. 2 BGB verrechnet.

4.9 Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die aus der Forderungsabtretung sowie aus und im Zusammenhang mit einem erfolgreichen Inkassoverfahren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehen.

V. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel, Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5.3 Der Kunde darf die Produkte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalts veräußern, wobei er uns bereits hiermit die daraus resultierenden Forderungen in Höhe der offenen Forderung von uns sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Diese Befugnis ist widerruflich. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und/oder in Zahlungsverzug gerät.

5.4 Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises des Vorbehaltsproduktes das Eigentum zur Sicherheit an uns und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für uns. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware übernimmt der Kunde für uns, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

5.5 Soweit der Wert der Sicherheiten von uns den Nennwert der offenen Forderungen um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Verlangen Sicherheiten freigeben.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Produkte oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenstände gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruch- und Wassergefahren ausreichend zu versichern.

5.7 Veräußert der Kunde im Wege des Factoring in unserem Vorbehalt oder Miteigentum stehende Ware, so darf er dies nur, wenn dem Factor die Vorausabtretung angezeigt und offengelegt wurde und unsere Lieferrechnung direkt vom Factor an uns bezahlt wird.

5.8 Bei Zahlungsverzug werden alle unsere bestehenden Ansprüche sofort fällig. Wir können die Vorbehaltsware abholen. Forderungen nach Ziff. 5.3 können wir einziehen. Bei Zahlungsverzug des Kunden erlischt dessen Recht zur Weiterverarbeitung oder Verbindung der Lieferwaren mit anderen Waren zur Einziehung der abgetretenen Forderungen sowie zur Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte.

VI. Gewährleistung

6.1 Der Kunde muß die Lieferung sofort nach Erhalt überprüfen und etwaige Beanstandungen sowie offene oder versteckte Mängel uns gegenüber unverzügl. schriftlich anzeigen, spätestens inner- halb von 10 Tagen nach Erhalt bzw. nach Entdeckung. Der Kunde verliert Gewährleistungs- und Ersatzansprüche hinsichtlich fehlender garantierter Eigenschaften, wenn er die Lieferung nicht sofort nach Erhalt, spätestens vor Bearbeitung, Verbrauch, Gebrauch, Einbau oder Weiter- veräußerung überprüft und uns Beanstandungen nicht innerhalb von einer Woche schriftlich mit- teilt. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Zulässige Toleranzen begründen keinen Mangel.

6.2 Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von uns über, soweit sie sich nicht schon in unserem Eigentum befanden. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kun- den, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arg- listig verursacht haben. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die Lieferware nicht sachgemäß behandelt, gelagert oder bearbeitet wird. Ebenfalls verliert der Kunde Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, wenn er die Lieferware Witterungseinflüssen aussetzt (liquide Güter sind frost- empfindlich), ohne unsere Zustimmung von Dritten nachbessern oder behandeln lässt oder uns keine Gelegenheit gibt, die angeblichen Mängel zu überprüfen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie auf normaler Abnutzung oder Alterung beruhen. Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit den Lieferungen und Leistungen von uns verbunden werden oder gemeinsam mit diesen Produkten eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, wobei wir diejenigen Haftungsansprüche an den Kunden abtreten, die uns dem Lieferanten der Fremdlieferung gegenüber zustehen. Sind bei einer aus mehreren Teilen bestehenden Lieferung nur einzelne Teile mangelhaft, beschränken sich die Ansprüche des Kunden uns gegenüber auf diese Teile.

6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Auslieferung ab Werk. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 1 dieser Bestimmung).

6.4 Soweit wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns ein grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

6.5 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Nur gegenüber dem Kunden ausdrücklich und schriftlich abgegebene Eigen- schaftszusicherungen sind verbindlich. Benötigt der Kunde die Ware für besondere Zwecke, so muß er ihre spezielle Geeignetheit hierfür – auch hinsichtlich der Produktsicherheit – sowie ihre Übereinstimmung mit sämtlichen gültigen bzw. geplanten einschlägigen gesetzlichen, behördlichen, technischen für die Marktzulassung notwendigen oder sonstigen Vorschriften und Normen vor Bestellung prüfen. Bringt der Kunde Waren in den Verkehr, die den entsprechenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften nicht entsprechen oder hatte er dies durch vorherige Überprüfung erkennen können, haften wir nicht für Schäden, die durch vorherige ordnungsgemäße Prüfungen vermeidbar sind.

6.6 Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Pflichtverletzung auf unserer Betriebsorganisation beruht.

6.7 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen abweichen- des bestimmt ist.

VII. Haftung

7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

7.2 Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertrags- pflichten nicht.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem uns zurechenbaren Verlust des Lebens des Kunden.

VIII. Schutzrechte

8.1 Für die von uns gestellten Waren, Rezepturen, Entwürfe, Muster, Ausstellungen, Konzepte, Leistungen, Abbildungen, Kalkulationen, Angebote oder Kostenvoranschläge behalten wir uns alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte und das Eigentum vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf der Kunde Vertragsgegenstände nicht selbst herstellen oder herstellen lassen.

8.2 Sofern wir Erzeugnisse liefern, die nach Entwürfen, Rezepturen, Zeichnungen, Mustern oder Modellen des Kunden gefertigt werden, haftet der Kunde dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte, Eigentumsrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns in soweit auch von Inanspruchnahmen durch Dritte frei.

8.3 Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangtes, nicht jedermann zugängliches Wissen, hat der Kunde Dritten gegenüber geheimzuhalten.

IX. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

9.2 Die Unwirksamkeit oder die Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.4 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz.

9.5 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Wert- heim vereinbart mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichts- stand verklagen können. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

9.6 Dem Kunden ist bekannt, dass in unserem Geschäftsgang seine persönlichen Daten geschäfts- notwendig erfasst und bearbeitet werden, hierin willigt der Kunde ein und gilt als benachrichtigt im Sinne von § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.